Med-Wiss-Beratung

Ein qualifiziertes Team aus Apothekern steht Ihnen zu allen Fragen rund um die Arzneimitteltherapie zur Verfügung.
Sehr gerne treten wir in einen fachlichen Austausch mit Ärzt/-innen, Heilpraktiker/-innen  und Therapeut/-innen und loten das Spektrum an pharmazeutischen Optionen für spezielle Fälle aus. Wir recherchieren und unterstützen bei konkreten Fragestellungen aus dem Praxisalltag oder zu Rezeptur- und Applikationsmöglichkeiten für individuelle Therapien. Dabei sind wir auch an Ihrem Feedback zu unseren Rezepturen und Defekturen interessiert, um uns ständig weiterzuentwickeln oder andere Therapeut/innen an diesen Erfahrungen partizipieren zu lassen.

Verordnung von Rezeptur-Arzneimitteln

Grundsätzlich hat der Arzt/ die Ärztin bei einem unzureichenden Ansprechen immer die Möglichkeit eines individuellen Heilungsversuchs durch ein patientenindividuell hergestelltes Rezepturarzneimittel.

Korrekte Rezeptur-Verordnung:
Rezepturverordnungen auf Kassenrezept müssen immer die komplette Zusammensetzung (Wirk- und Hilfsstoffe) der Rezeptur enthalten. Neben der Stärke und der verordneten Menge (in g oder Kapselanzahl) und einer Herstellungsanweisung (m.f.caps., m.f.ungt.) ist eine detaillierte Gebrauchsanweisung erforderlich. Die Rezeptur sollte per Software auf das Rezept gedruckt werden, damit die Verordnung reibungslos bearbeitet werden kann. Für verschreibungspflichtige Defekturen haben wir Infoblätter für Ärzte und Ärztinnen zur Verordnung erstellt.

Private Kassen
Grundsätzlich können Rezepturen mit verschreibungspflichtigen Wirkstoffen auf einem Privatrezept verordnet werden und bei der Privaten Krankenkasse zur Kostenübernahme eingereicht werden.

Gesetzliche Krankenkassen
Ob eine Rezeptur zu Lasten der GKV verordnet werden kann, ist nicht allgemein zu beantworten. Es kann auch im Voraus ein Antrag zur Kostenübernahme gestellt werden.

Rezepturen ohne verschreibungspflichtige Bestandteile sind für Erwachsene mit Vollendung des 18. Lebensjahr grundsätzlich nicht mehr verordnungsfähig. Die Verordnung dieser Arzneimittel ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Arzneimittel bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten z.B. bei bestimmten MCAS-Rezepturen. In diesen Fällen ist der Zusatz der Diagnose erforderlich.

Gerne steht unsere Med-Wiss-Abteilung für Fragen zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns

KLÖSTERL APOTHEKE

Josepha Brada-Wallbrecher e.K.
München

Tel.: +49/89/54 34 32-11
Fax: +49/89/54 34 32-77
E-Mail: apotheke@kloesterl.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag 9.00 – 19.00 Uhr
Samstag 10.00 – 15.00 Uhr

    Newsletter Anmeldung

    Nutzen Sie das umfangreiche Informationsangebot über die Rezepturtätigkeit der Klösterl-Apotheke, aktuelle Entwicklungen und Updates, praktisches Wissen für die Therapie, Therapieoptionen bei bestimmten Erkrankungen und vieles mehr.

    Der Bestellprozess

    Von Ihrer Rezepturverordnung zum Arzneimittel beim Patienten. Ihre Patienten können die Präparate persönlich bei uns in München abholen oder sich diese per Post zusenden lassen.

    1. Rezept Ausstellen
    2. Kontakt mit Klösterl-Apotheke aufnehmen
    3. Bearbeitung der Rezeptur
    4. Abgabe an Kunden bzw. Patienten

    Das könnte Sie auch interessieren

    Entgiftung

    Immunsystem

    Integrative Onkologie

    Mund- und Zahnheilkunde